AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Begriffsbestimmung und Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der logo : werbeagentur gmbh (im folgenden logo genannt) durchgeführten Aufträge, Lieferungen und Leistungen und sind Grundlage für alle Rechtsgeschäfte mit logo, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widerspricht, spätestens mit der Annahme des Angebotes bzw. der Entgegennahme von Lieferung oder Leistung. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entgegenstehende AGB's des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.


2. Präsentation, Eigentumsvorbehalt

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht,
bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese
in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Auch in der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

3. Leistungsumfang, Auftragsablauf, Vergütung

3.1 Das Angebot und die Leistungsbeschreibung von logo enthält den Umfang und die geschuldete Vergütung. Basis der Tätigkeit bildet das Briefing durch den Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, fertigt logo darüber ein Besprechungsprotokoll. Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich,
wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
Vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit unterbreitet logo dem Kunden ein Angebot in schriftlicher Form. Ist kein Angebot erstellt und vereinbart, gilt der zum Zeitpunkt der Beauftragung für die jeweilige Leistungsart gültige Stundensatz. Wenn infolge nachträglicher Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers ein Mehraufwand entsteht - ausgenommen ausdrücklich schriftlich vereinbarte und im Auftragsumfang enthaltene Korrekturstufen - wird dieser als zusätzlicher Aufwand mit den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Gleiches gilt für den entstehenden Mehraufwand infolge unrichtiger, nachträglich berichtigter oder lückenhaft gelieferter Angaben, die zu Korrekturen, teilweise oder vollständiger Wiederholung der Arbeiten führen. Verzögert sich dadurch die Fertigstellung, trägt der Auftraggeber den Schaden, sofern er diesen zu vertreten hat. Korrekturen die nach Fertigstellung/Produktionsbeginn anfallen, werden ebenfalls berechnet.

3.2 Der Auftraggeber erteilt Genehmigungen so rechtzeitig, dass der Arbeitsablauf von logo und deren Lieferanten und damit die vertragsgemäße Realisierung der Kommunikationsmaßnahmen nicht beeinträchtigt wird; die durch nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Genehmigung eventuell entstehender Mehrkosten und/oder ein dadurch entstehendes Qualitätsrisiko trägt der Kunde.

3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

3.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an logo übergebenen Daten, Vorlagen und Inhalte berechtigt ist und die für den Auftragsumfang erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung oder Weitergabe berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber logo im Innen- und Außenverhältnis frei von allen Forderungen und Ersatzansprüchen Dritter. Vom Auftraggeber vor- oder freigegebene Sachaussagen über Produkte müssen durch logo nicht auf Richtigkeit und Zulässigkeit überprüft werden.

3.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch logo erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, die die Aktion und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.

3.6 Sofern nichts abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, hat die Agentur die Leistungen auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z.B. Marken, Patente, Urheberschutz). logo ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.

3.7 Zur Prüfung und Zustimmung werden dem Auftraggeber alle Entwürfe vor Fertigstellung, Produktion oder
Veröffentlichung vorgelegt. Mit Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Inhalt, Bild und Ton.

3.8 Auch wenn der Auftraggeber das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild-, Layoutmaterial, Printprodukt oder sonstige Leistung nicht veröffentlicht oder nutzt, muss das vereinbarte Honorar gemäß 3.1 AGB in voller Höhe gezahlt werden.

3.9 Gegen Vergütungsforderung der Agentur darf der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftiger festgestellter Ansprüche kann der Auftraggeber Zurückbehaltungsrecht gelten machen.

4. Gestaltungsfreiheit

4.1 Im Rahmen des Auftrages besteht für logo Gestaltungsfreiheit.
4.2 Logo steht es frei, zur Erbringung der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hinaus keine Nachteile entstehen.

5. Auftragserteilung/Weitergabe an Dritte

5.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Der Kunde verpflichtet sich dies, im Rahmen der Auftragsdurchführung von logo eingesetzten Mitarbeiter,
im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monaten ohne Mitwirkung von logo weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

5.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werken, Medien und Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt
hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

5.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

5.4 Logo wird alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung
von Arbeiten im Rahmen eines Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweils abgeschlossenen Vertrages hinaus.

6. Belegmuster, Namensnennung

6.1 Logo hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der Gegenstände, die mit Hilfe ihrer Entwürfe hergestellt werden, sowie auf kostenlose Überlassung von fünf einwandfreien Belegexemplare.

6.2 Der Auftraggeber legt logo vor Ausführung von Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.3 Logo hat Anspruch auf fünf Exemplare der Werbemittel, für die von ihr gestaltete Produkte/Werke/Leistungen verwendet wurden. Logo ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für ihre Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.

6.4 Logo hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt, Werk, der Arbeit und Leistungen als
„IMPROMA“ genannt zu werden.

7. Lieferung, Lieferfristen, Abnahme

7.1 Schuldet logo einen bestimmten Arbeitserfolg, d.h. Konzept, Entwurf, ist der Auftraggeber zur Abnahme
verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht sieben Tage nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird logo diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen
und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Spätestens mit der Nutzung oder Zahlung des
Werks gilt die Abnahme als erfolgt.

7.2 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko und die Kosten der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

7.3 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers verlängert sich die Lieferzeit angemessen.


7.4 Wurden Lieferzeiten/Abgabe- und Präsentationstermine vertraglich vereinbart und können/wurden vom
Auftraggeber inhaltliche Zuarbeiten oder Bestätigungen der Konzepte/Entwürfe nicht fristgerecht getätigt,
ist logo nicht verpflichtet, weitere vertraglich vereinbarte Termine für Fertigstellungen/Präsentationen zu ursprünglich vereinbarten Terminen zu erfüllen.

7.5 Vorraussetzung für die von logo zu erfüllenden Termine ist eine Bestätigung der Angebot/Konzepte/Entwürfe durch den Auftraggeber, jeweils innerhalb einer Woche.

7.6 Hält logo Liefertermine nicht ein, so hat der Auftraggeber logo schriftlich eine angemessene Nachfrist
zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei logo beginnt.

7.7 Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat logo nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- und Transportstörungen wie z.B.: Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze oder
den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten/Erbringer von Fremdleistungen von logo eintreten oder logo unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt Hätten. In diesem Fall ist logo berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten.


7.8 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.


8. Zahlungsbedingungen


8.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet. Für genehmigte Angebote gilt eine Abweichung von +/- 10 Prozent als
von der Genehmigung erfasst, sofern nicht etwas abweichendes schriftlich vereinbart wird.

8.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

8.3 Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht logo ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen
in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schaden bleibt von dieser Regelung unberührt.

8.4 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistung über einen längeren Zeitraum (> 1 Monat),
so kann logo dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von logo verfügbar sein.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten oder Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Vorraussetzung für die Leistungserstellungen ändert, werden logo alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und logo wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritter freigestellt.

8.5 Bei Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet logo dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monaten bis drei Monaten vor beginn des Auftrages 20%, ab drei Monaten bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 30%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 40%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 50%.

8.6 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen im vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber über.

9. Nutzungsrechte und Urheberrechte.

9.1 Die Entwürfe, Werke und Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von logo weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht logo vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2-fachen Höhe des ursprünglichen vereinbarten Honorars zu.

9.2 Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart. Ist nichts abweichendes schriftlich im Auftrag vereinbart, gelten die einfachen Nutzungsrechte. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels.
Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung insbesondere die Bearbeitung ist honorarpflichtig und bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Insbesondere für:
- die Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbändern, Produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemassnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken
- die Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträger aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-Rom, CDI, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.) soweit dieses nicht der ausdrücklich mit logo vereinbarten Nutzung entspricht
- die Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt)
- die Transferierung des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
- alle Veränderungen des Layout- oder Bildmaterials durch Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet. Das von logo erstellte Layout- oder Bildmaterial darf nicht abgezeichnet, nachgestellt oder anderweitig als Motiv benutzt werden. - Nur unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Designer/Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks „Konzeption und Gestaltung: Logo: Werbeagentur GmbH“ oder „www.logo-werbeagentur.de in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild oder Layout ist die vereinbarte Nutzung, erlaubte Wiedergabe oder gestattete Weitergabe des Layout- oder Bildmaterials gestattet.

9.3 Werden die von logo gelieferten Arbeiten und Entwürfe erneut oder in einem größeren Umfang oder in einem anderen Rahmen, als dem ursprünglich vorgesehenen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, hierfür das Einverständnis einzuholen, schriftlich mit logo den Umfang zu vereinbaren und den Nutzungsumfang angemessen zur vergüten.

9.4 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 9.2 erwerben.

9.5 Logo darf die von Ihr konzipierten und gestalteten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung z.B.: Internet-Website, Präsentationen, Druckmedien nutzen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die kooperierenden Freelancer oder Netzwerkpartner von logo. Auch wenn das ausschliessliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, ist logo und auch die einzelnen Designer berechtigt den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

9.6 Alle Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei Logo. Die gilt auch und gerade für Leistungen der Agentur, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

9.7 Logo hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber gennant zu werden. Die Urheberbezeichnung ist, wie von logo angegeben, auf den nach ihrem Entwürfen hergestellten Werken anzubringen, wenn dies technisch möglich ist.

9.8 Alle von logo gelieferten Gestaltungsleistungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das UrhG geschützt.

9.9 Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Agentur darf der Auftraggeber die Nutzungsrechte an Dritte weiterübertragen oder lizensieren.


9.10 Jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung

10. Herausgabe von Daten

10.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen online und offline die im Rahmen des Auftrages von logo gefertigt wurden, verbleiben bei logo. logo ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien (insbesondere offene, editierbare Daten) herauszugeben. Es bedarf hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung über Umfang und Nutzung und einer gesonderten Vergütung, wenn der Auftraggeber Datenträger, Dateien (insbesondere offene, editierbare Daten) zur Verfügung gestellt haben möchte. Davon unberührt ist der Umfang der Nutzungsrechte, die auf den Kunden übertragen wurden.

11. Gewährleistung, Haftung

11.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung und Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

11.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

11.3 Logo haftet nur für Schäden, die durch logo oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
entstanden sind. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden und in der Höhe auf einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist
die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ferner haften wir gegenüber Unternehmern nicht für Schadensersatzansprüche jeder Art bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen.

11.4 Im Zusammenhang mit Leistungen Dritter, die nicht von logo zu erbringende Leistungen sind,
übernimmt logo keine Haftung.

11.5 Logo wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Kommunikationsmaßnahmen hinweisen. Erachtet logo für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besondere sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten. Hat logo auf Bedenken hingewiesen
und besteht der Auftraggeber gleichwohl auf Realisierung der Kommunikationsmaßnahme, so haftet logo nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Auftraggeber stellt logo von Ansprüchen Dritter
auf erstes Anfordern frei.

11.6 Logo haftet in keinem Fall für die Folgen, Schadenersatzansprüche oder Forderungen der in den
Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen, Produkte und Leistungen des Kunden. Logo haftet auch
nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen
des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Texte, Konzeptionen
und Entwürfe.

11.7 Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes haftet logo nicht.

12. Aufwendungen

12.1 Weitere anfallende Kosten im Rahmen des Auftrages (Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen, Lizenzkosten, Produktionskosten) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Stunden- und Honorarsätze bzw. die jeweiligen vorgelegten Kalkulationen und Angebote.

12.2 Sonstige Kosten wie Anwaltskosten, Kurierkosten, Transportkosten sowie Farbkopien und -ausdrucke, Erstellung und Bereitstellung von Datenträgern werden auf Nachweis berechnet und durch den Auftraggeber vergütet.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13.2 Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

13.3 Alle Nebenreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

13.4 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.